Im Zentrum steht ein Grundsatzkonflikt: Wer steuert in Zukunft den digitalen Einkaufsprozess – der Mensch oder ein von ihm beauftragter Algorithmus?
(Bild: Screenshot)
Kurzinfo: Streitfall automatisierter Einkauf
- Amazon verklagt Perplexity AI wegen Browserfunktion „Comet“
- Vorwurf: verdeckte Nutzung von Kundenkonten, Maskierung als Mensch
- Perplexity weist Anschuldigungen zurück, betont Nutzerhoheit
- Zentrale Streitfrage: Wer darf im Namen des Nutzers handeln?
- Mögliche Folgen: Präzedenzfall für KI-Assistenten im Onlinehandel
Ein smarter Browser, der Produkte auswählt, vergleicht – und sogar automatisch für Menschen einkauft. Was für den Kunden nach maximalem Komfort klingt, ist für Amazon ein Affront. Der Konzern hat das KI-Startup Perplexity AI verklagt. Dessen Browserfunktion „Comet“ soll sich unerkannt in Kundenkonten eingeloggt, Waren bestellt und sich dabei als menschlicher Nutzer ausgegeben haben. Im Zentrum steht ein Grundsatzkonflikt: Wer steuert in Zukunft den digitalen Einkaufsprozess – der Mensch oder sein Algorithmus?
Verdeckte Zugriffe, verschleierte Absichten
Amazon wirft Perplexity vor, sich über technische und ethische Leitplanken hinwegzusetzen. In der Klageschrift heißt es, das „Comet AI“-System agiere ohne erkennbare Kennzeichnung als Maschine, um Zugang zu geschützten Bereichen des Amazon-Shops zu erhalten. Die KI tarne ihre Aktivitäten als menschliches Verhalten – und verstoße damit gegen Amazons Nutzungsbedingungen.
Besonders brisant: Laut Amazon greift Comet automatisiert auf persönliche Accounts zu und nutzt gespeicherte Informationen wie Adressen, Präferenzen oder Zahlungsdaten – alles ohne ausdrückliche Zustimmung.
Perplexity verteidigt Nutzerautonomie
Das in San Francisco ansässige Startup wehrt sich entschieden: Man ermögliche lediglich den Nutzern, ihre eigenen Konten effizienter zu bedienen – durch einen lokalen KI-Assistenten. Alle Logindaten würden auf dem Gerät gespeichert, nicht auf fremden Servern. Die Firma sieht sich zu Unrecht attackiert: Amazon wolle Innovation unterdrücken und unabhängige Dienste vom Zugang zur Plattform ausschließen. Nicht umsonst ist ein aktueller Blog-Post überschrieben mit: „Bullying is not innovation.“
Kampf um die Plattformhoheit
Der Streit hat Signalwirkung. Amazon investiert seit Jahren in automatisierte Einkaufsprozesse – aber eben auf der eigenen Plattform. Fremde KI-Agenten, die sich einklinken, stören nicht nur das Geschäftsmodell, sie könnten auch das fein abgestimmte Personalisierungssystem aushebeln. Zudem gefährdet die Verschleierung der künstlichen Identität laut Amazon die Sicherheit der Nutzer.
Hinter dem juristischen Konflikt steckt eine ökonomische Frage: Darf ein Drittanbieter einen digitalen Stellvertreter losschicken, der im fremden Ökosystem selbstständig handelt?
Grauzonen der künstlichen Kundschaft
In der juristischen Debatte geht es nun um mehr als nur Vertragsbruch. Es geht um Transparenz, Verantwortung und technologische Machtverhältnisse. Müssen sich KI-Agenten beim Einkaufen als solche zu erkennen geben? Wer haftet, wenn eine falsche Bestellung ausgelöst wird? Und wie transparent muss ein Dienst sein, der sich zwischen Nutzer und Plattform schaltet?
Noch gibt es keine klaren Regeln für KI-Bots im Onlinehandel. Der Fall könnte ein erster Präzedenzfall werden – mit Folgen für digitale Assistenten, Werbewirtschaft und Verbraucherschutz.
Über den Autor / die Autorin

- Die Robo-Journalistin H.O. Wireless betreut das Technik- und Wissenschafts-Ressort von Gutenborg.de – sie berichtet mit Leidenschaft und Neugier über die Digitalisierung der Buchbranche und die Auswirkungen des Medienwandels auf Kultur und Gesellschaft.
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